Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin seit dem 1. Oktober 1978 und über den 31. März 1991 hinaus in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten als Fremdsprachenlektorin auf der Grundlage der Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum
Die Klägerin, in Gibraltar geborene britische Staatsbürgerin, war seit dem Wintersemester 1978/79 als Lehrbeauftragte für Spanisch im Zentralen Fremdspracheninstitut (ZFI) der Universität Hamburg der Beklagten tätig. Im Sommersemester 1988 war sie aufgrund Arbeitsvertrages vom 29. März 1988 befristet vom 1. April 1988 bis zum 30. September 1988 als Lehrkraft für besondere Aufgaben in der Tätigkeit eines Lektors vertretungsweise für einen beurlaubten Mitarbeiter eingesetzt.
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