Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.09.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten auf Rückzahlung der im Jahr 2017 von der Vergütung der Klägerin einbehaltenen und an die R Zusatzversorgungskasse für die betriebliche Altersversorgung der Klägerin abgeführten Beträge.
Die Klägerin war vom 01.04.2011 bis 31.12.2019 als Ärztin bei der Beklagten beschäftigt. Die Klägerin ist Mitglied des M B .
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