Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.07.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten auf Rückzahlung der im Zeitraum von 2017 bis 2019 von der Vergütung des Klägers einbehaltenen und an die Rheinische Zusatzversorgungskasse für die betriebliche Altersversorgung des Klägers abgeführten Beträge.
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