Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf Tariflohnerhöhung nach dem zwischen der Tarifgemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgeschlossenen Monatslohntarifvertrag Nr. 7 vom 11.02.2003 zum MTArb-TgRV-O vom 10.05.1991 hat. Es geht um die Frage, ob ihre arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung die Teilnahme an Tariflohnerhöhungen einschließt.
Die Beklagte ist ein nicht tarifgebundener privater Krankenhausträger. Mit Arbeitsvertrag vom 01.09.1998 (Bl. 8 bis 12 d. A.) wurde die Klägerin nach vorausgegangener befristeter Beschäftigung als Mitarbeiterin in Küche und Speisesaal dauerhaft eingestellt. Der Arbeitsvertrag hat, soweit hier von Interesse, folgenden Inhalt:
3. Vergütung
3.1.
Die Arbeitnehmerin wird in Anlehnung an den MT-Arb-TgRV-O in die Lohngruppe 2 eingruppiert.
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