1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 24.06.2009 - 1 Ca 341/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung nach den Tarifverträgen für den rheinland-pfälzischen Einzelhandel zu bezahlen.
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