LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.02.2018 4 Sa 50/17 B
Normen:
SGB VI § 35; SGB VI § 235 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 209/16
Dynamische Verweisung auf die gesetzliche Rentenversicherung in einer Pensionsordnung mit Regelungen zur Vollendung des 65. LebensjahresKürzung des vorgezogenen Ruhegehalts für jeden Monat des Bezuges vor Eintritt des RegelrentenaltersFesttantieme als versorgungsberechtigter Bezug
LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.02.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 50/17 B
DRsp Nr. 2018/3643
Dynamische Verweisung auf die gesetzliche Rentenversicherung in einer Pensionsordnung mit Regelungen zur „Vollendung des 65. Lebensjahres“Kürzung des vorgezogenen Ruhegehalts für jeden Monat des Bezuges vor Eintritt des RegelrentenaltersFesttantieme als versorgungsberechtigter Bezug
1. Eine Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung mit dem Zweck, das Entgelt des Arbeitnehmers an den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens zu binden, um den Mitarbeiter am Geschäftsergebnis zu interessieren.2. Wird nach der Pensionsordnung der versorgungsberechtigte Bezug „ohne etwaige Überstundenzuschläge, Gratifikationen, Tantiemen, Zulagen, Prämien o.ä.“ ermittelt, soll mit der Nichtberücksichtigung dieser Leistung verhindert werden, dass Zahlungen, die aufgrund einer guten Geschäftslage des Unternehmens erfolgen, sich betriebsrentensteigernd und damit auch für Zeiten auswirken, in denen die Beschäftigten nicht mehr zur Verbesserung der Geschäftslage beitragen.
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