Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2015 -
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Gewährung von Erholungsurlaub.
Der Verfügungskläger, verheiratet mit einer berufstätigen Ehefrau und Vater eines schulpflichtigen sechsjährigen Kindes, ist seit dem Juni 2010 bei der Verfügungsbeklagten, die ein Mineralöl-Logistik-Unternehmen betreibt, als Tanklastfahrer tätig.
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