LAG Berlin-Brandenburg, vom 08.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 60/15
ArbG Berlin, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 10537/14
Dreiwöchige Klagefrist bei Bedingungs- und BefristungskontrollklagenWeiterbeschäftigungsmöglichkeit trotz Gewährung einer unbefristeten ErwerbsminderungsrenteArbeitgeberseitige Initiative zur Durchführung eines betrieblichen EingliederungsmanagementsVerschärfte Darlegungslast des Arbeitgebers zur Nichtweiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei unterlassenem betrieblichen Eingliederungsmanagement
BAG, Urteil vom 30.08.2017 - Aktenzeichen 7 AZR 204/16
DRsp Nr. 2018/1654
Dreiwöchige Klagefrist bei Bedingungs- und BefristungskontrollklagenWeiterbeschäftigungsmöglichkeit trotz Gewährung einer unbefristeten ErwerbsminderungsrenteArbeitgeberseitige Initiative zur Durchführung eines betrieblichen EingliederungsmanagementsVerschärfte Darlegungslast des Arbeitgebers zur Nichtweiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei unterlassenem betrieblichen Eingliederungsmanagement
1. Das dem TV-L unterfallende Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, dem vom zuständigen Rentenversicherungsträger eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wurde, endet nach § 33 Abs. 3TV-L nicht aufgrund der in § 33 Abs. 2TV-L bestimmten auflösenden Bedingung, wenn der Arbeitnehmer trotz seines eingeschränkten Leistungsvermögens auf seinem bisherigen oder einem anderen geeigneten und freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und er seine Weiterbeschäftigung form- und fristgerecht iSv. § 33 Abs. 3TV-L beim Arbeitgeber beantragt hat.
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