Der Kläger begehrt die Verleihung des Titels eines "Leitenden Handlungsbevollmächtigten" (LHB) sowie Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung in Höhe von mindestens DM 11.000,00.
Der 1948 geborene und seit 1979 als Juristischer Fachberater bei der Beklagten beschäftigte Kläger ist seit 1994 ordentliches Betriebsratsmitglied. Er ist Betriebsgruppensprecher der Mitglieder der Gewerkschaft
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