Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2011 - 7 Ca 7973/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.
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