Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2014,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 601,27 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2013 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger Ansprüche auf sog. Übergangsversorgung zustehen.
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