1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 12.02.2015, Az.:
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung bei einer Stellenbewerbung. Die am 07. September 1961 geborene Klägerin absolvierte ein Studium der Fachrichtung Informatik. Im Dezember 2012 veröffentlichte die Beklagte im Internet folgende Stellenanzeigen:
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