LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.10.2012
2 Sa 1269/11
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 464/11

Direktionsrecht; Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 1269/11

DRsp Nr. 2013/5912

Direktionsrecht; Versetzung aus der ausschließlichen Wochenendschicht

1. a) Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.b) Dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB verbleibt für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, innerhalb dessen ihm mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen können. 2. Hatte der Arbeitnehmer über viele Jahre hingenommen, dass Teile der Belegschaft praktisch nicht und andere Teile praktisch immer in finanziell interessanten, weil mit hohen Zuschlägen versehenen Schichten gearbeitet haben, sind im Rahmen der Interessenabwägung bei der Ausübung billigen Ermessens auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Umstellung der Schichtzuweisung in die Betrachtung mit einzubeziehen.