Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Anordnung zur Leistung von Bereitschaffsdiensten.
Die Beklagte und Berufungsbeklagte (im Folgenden Beklagte) ist Trägerin von Krankenhäusern. Die Klägerin und Berufungsklägerin (im Folgenden Klägerin) ist seit dem 1.10.1980 zuletzt als Fachärztin in der Anästhesie-Abteilung des St. in F beschäftigt.
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