I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22.01.2013 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.772,53 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Bruttobetrag
von 6.534,39 Euro seit dem 1.6.2008,
aus weiteren 938,83 Euro brutto seit dem 21.06.2008,
aus weiteren 1.215,77 Euro brutto seit dem 01.08.2008,
aus weiteren 1.516,62 Euro brutto seit dem 21.09.2008,
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