LAG Hamm - Urteil vom 18.03.2021
8 Sa 450/20
Normen:
MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie NRW v. 08.12.2014; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; ArbzG § 6 Abs. 5; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Gelsenkirchen, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1594/19

Differenzierung nach Gruppen bei NachtarbeitszuschlägenRechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen Nachtarbeit im Schichtsystem und sonstiger NachtarbeitUnterschiedlich hohe Zuschläge für NachtarbeitGestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG

LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 450/20

DRsp Nr. 2022/427

Differenzierung nach Gruppen bei Nachtarbeitszuschlägen Rechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen Nachtarbeit im Schichtsystem und sonstiger Nachtarbeit Unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG

Die tarifvertragliche Differenzierung zwischen Nachtarbeit im Schichtsystem und sonstiger Nachtarbeit bei der unterschiedlichen Höhe von Nachtarbeitszuschlägen ist rechtmäßig, da sie sich innerhalb des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG bewegt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 29. Januar 2020 - 3 Ca 1594/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitende Industrie, Essigindustrie, Senfindustrie NRW v. 08.12.2014; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; ArbzG § 6 Abs. 5; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen einer Leistungsklage darüber, ob der isoliert betrachtet höhere tarifliche Nachtarbeitszuschlag, der für die außerhalb eines Schichtsystems geleistete Nachtarbeit vorgesehen ist, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung klägerseits auch dann beanspruchen kann, wenn die Nachtarbeit im Rahmen der anderweitig zuschlagsbegünstigten regelmäßigen Schichtarbeit geleistet wird.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.