Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Kläger als Vertretungsprofessor, hilfsweise als Hochschuldozent, unbefristet in einem Arbeitsverhältnis zum Beklagten steht.
Der am 25.12.1951 geborene Kläger war für die Zeit vom 01.10.1994 bis 31.03.2001 als Vertreter der C 3-Professur für das Fach "Alte Geschichte" an der Hochschule E. tätig, die zum 01.01.2001 in die Universität E. integriert wurde.
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