I.
Mit einem an alle Orchestermitglieder gerichteten Schreiben ordnete der Beteiligte im Oktober 1999 "Konsolidierungsmaßnahmen im Personalhaushalt des Philharmonischen Staatsorchesters ab Spielzeit 1999/00" an. Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a. die Heraufsetzung der nach § 15 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) zulässigen Dienstverpflichtung auf durchschnittlich 7,5 Dienste wöchentlich sowie die Anordnung, dass Diensterleichterungen vom Dienst-Soll und nicht mehr vom Durchschnitt der Gruppe zu berechnen seien. Mit der Anordnung sollten bisher geübte abweichende Regelungen gegenstandslos werden. Unter dem 14. Juli 2000 ordnete der Beteiligte die Geltung der Konsolidierungsmaßnahmen für die Spielzeit 2000/2001 an.
Der Antragsteller hat das Beschlussverfahren eingeleitet und beantragt,
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