Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. November 2010 - 6 Ca 1374/10 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Der am xx. xxx. xxxx geborene Kläger ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist mit 50° schwerbehindert.
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