Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. August 2009 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 10.320,00 Euro festgesetzt.
A. Die Parteien streiten über eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
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