LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.03.2013
12 Sa 1313/11
Normen:
HGB § 25;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 3 Ca 544/09 - 16.03.2011,

Darlegungspflicht und Beweispflicht für BetriebsteilübergangHaftung aus Firmenfortführung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 1313/11

DRsp Nr. 2013/24377

Darlegungspflicht und Beweispflicht für BetriebsteilübergangHaftung aus Firmenfortführung

Ob ein im Wesentlichen unveränderter Fortbestand der organisierten Gesamtheit Betrieb bei dem neuen Inhaber anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des konkreten Falles.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 16.03.2011 - 3 Ca 544/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 25;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebsübergangs auf die Beklagte übergegangen ist und über Vergütungsansprüche des Klägers für Zeiträume nach dem möglichen Betriebsübergang.