Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.10.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit dem 1. August 1985 bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (
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