LAG Köln - Urteil vom 11.03.2021
8 Sa 550/20
Normen:
BGB § 611a; BGB § 614; ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 25.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4186/19

Darlegungslast des Arbeitnehmers für Bestehen eines vergütungspflichtigen ArbeitsverhältnissesKein Lohnanspruch bei familiären Gefälligkeitsfahrten

LAG Köln, Urteil vom 11.03.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 550/20

DRsp Nr. 2021/6261

Darlegungslast des Arbeitnehmers für Bestehen eines vergütungspflichtigen Arbeitsverhältnisses Kein Lohnanspruch bei familiären Gefälligkeitsfahrten

Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslohn bei Kurierfahrten, die aus Gefälligkeit und familiärer Verbundenheit erbracht werden.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2020 - 2 Ca 4186/20 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a; BGB § 614; ZPO § 91 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Arbeitsvergütung und dabei vor allem, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen über eine geringfügige Beschäftigung des Klägers als Kurierfahrer zustande gekommen ist und ob der Kläger im Zeitraum Januar bis November 2019 Arbeitsleistungen für die Beklagte erbracht hat.