Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2020 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Arbeitsvergütung und dabei vor allem, ob ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen über eine geringfügige Beschäftigung des Klägers als Kurierfahrer zustande gekommen ist und ob der Kläger im Zeitraum Januar bis November 2019 Arbeitsleistungen für die Beklagte erbracht hat.
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