Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 30.07.2010 -
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 16 %, die Beklagte trägt 84 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 18 % auferlegt, der Beklagten zu 82 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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