LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.09.2015
1 Sa 48 a/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; SGB IX § 84 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 15.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 704 c/14

Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches EingliederungsmanagementUnwirksame Kündigung eines Lagerarbeiters wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur fehlenden Erfolgsaussicht eines Eingliederungsmanagements

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.09.2015 - Aktenzeichen 1 Sa 48 a/15

DRsp Nr. 2016/1865

Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement Unwirksame Kündigung eines Lagerarbeiters wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur fehlenden Erfolgsaussicht eines Eingliederungsmanagements

1. Ein vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung unterbreitetes Angebot auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement ist dann nicht ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mitteilt, welche Daten im Sinne von § 3 Abs. 9 BDSG erhoben und gespeichert werden und für welche Zwecke sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden (im Anschluss an BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13).2. Fehlt es an einem ordnungsgemäßen Angebot des BEM, ist der Arbeitgeber zur umfassenden Darlegung verpflichtet, warum die Durchführung eines BEM nicht erfolgversprechend gewesen wäre (std. Rspr.).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15.01.2015 - 4 Ca 704 c/14 - teilweise geändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 22.05.2014 nicht beendet worden ist.