LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.12.2015 5 Sa 168/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; SGB IX § 84 Abs. 2 S. 2; SGB IX § 26 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 138;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3795/14
Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches EingliederungsmanagementUnwirksame Kündigung eines Produktionshelfers wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Aussichtslosigkeit des Eingliederungsmanagements
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 168/15
DRsp Nr. 2016/1714
Darlegungslast der Arbeitgeberin bei krankheitsbedingter Kündigung ohne betriebliches EingliederungsmanagementUnwirksame Kündigung eines Produktionshelfers wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Aussichtslosigkeit des Eingliederungsmanagements
1. Die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung; § 84 Abs. 2SGB IX ist jedoch auch kein bloßer Programmsatz sondern konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da mit Hilfe des betrieblichen Eingliederungsmanagements möglicherweise mildere Mittel als die Kündigung erkannt und entwickelt werden können.
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