LAG Köln - Urteil vom 18.10.2012
7 Sa 454/12
Normen:
EFZG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 7678/11

Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung - mehrere Krankheitsursachen - Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles

LAG Köln, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 454/12

DRsp Nr. 2013/19468

Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung – mehrere Krankheitsursachen – Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles

1.) Wendet der Arbeitgeber gegenüber einem Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers ein, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt eine sog. Fortsetzungserkrankung vorgelegen habe, obliegt es dem Arbeitnehmer, Tatsachen vorzutragen, die eine neue Ersterkrankung belegen.2.) Mehrere selbständige Erkrankungen als Arbeitsunfähigkeitsursache, die gleichzeitig auftreten oder sich zeitlich überlappen, lösen den Entgeltfortzahlungsanspruch für sechs Wochen nur einmal aus (sog. Grundsatz von der Einheit der Verhinderungsfalles).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2012 in Sachen 5 Ca 7678/11 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Klage wird in Höhe von 2.300,00 € brutto nebst Zinsen (Entgeltfortzahlung für Oktober 2011) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird als unzulässig verworfen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Klägers für den Monat Oktober 2011 sowie um die Auszahlung eines vom Kläger als unberechtigt angesehenen Nettolohneinbehalts für Juli 2011.