Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2012 in Sachen
Die Klage wird in Höhe von 2.300,00 € brutto nebst Zinsen (Entgeltfortzahlung für Oktober 2011) abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird als unzulässig verworfen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 90 % und die Beklagte 10 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch um einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Klägers für den Monat Oktober 2011 sowie um die Auszahlung eines vom Kläger als unberechtigt angesehenen Nettolohneinbehalts für Juli 2011.
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