Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Jena vom 14.12.2007 - 5/4 Ca 330/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung nach § 611 a BGB aF.
Die Klägerin absolvierte vom 01.09.1998 bis zum 14.08.2001 in L. (Hessen) im dort ansässigen P.-Institut eine Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation. Sie wurde übernommen und arbeitet seitdem in ihrem erlernten Beruf zusammen mit der Verwaltungsfachangestellten Frau V., die Klägerin in dem Parallelverfahren 2 Sa 59/08.
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