Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 6. Oktober 2010 - 5 Ca6981/10 - wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin macht Schmerzensgeld geltend.
Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 1. Juli 1996 bis zum 31. Mai 2010 beschäftigt. Sie wurde in einer von der Beklagten betriebenen Tankstelle eingesetzt. Die Tankstelle gehörte ursprünglich den Schwiegereltern der Klägerin; sie wurde am 1. September 2009 von der Beklagten übernommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|