Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.05.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren) darüber, ob die Klägerin von der Beklagten eine weitere Berichtigung eines Arbeitszeugnisses verlangen kann.
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