I. Die Berufung der Kläger gegen das Endurteil des Landgerichts Chemnitz vom 21.06.2017 - Az.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gläubigerseite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gebührenstreitwert wird auf bis zu 70.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|