LAG Köln - Urteil vom 12.03.2015
7 Sa 973/14
Normen:
§§ 307, 308, 315 BGB; § 11 MuSchG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 3003/14

Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines über 1 1/2 Jahre gezahlten zusätzlichen VergütungsbestandteilsBerechtigung einer Arbeitnehmerin zur Nutzung eines ihr zur Privatnutzung überlassenen Pkw während des mutterschutzrechtlichen BeschäftigungsverbotsHerausgabeansprüche des Arbeitgebers bei ohne Zustimmung der zuständigen Behörde ausgesprochener Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 12.03.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 973/14

DRsp Nr. 2015/19810

Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines über 1 1/2 Jahre gezahlten zusätzlichen Vergütungsbestandteils Berechtigung einer Arbeitnehmerin zur Nutzung eines ihr zur Privatnutzung überlassenen Pkw während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots Herausgabeansprüche des Arbeitgebers bei ohne Zustimmung der zuständigen Behörde ausgesprochener Kündigung

1) Zahlt der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis mehr als eineinhalb Jahre lang anstandslos einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil, trägt er die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich später darauf berufen will, die Zahlung hänge aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit der Arbeitnehmerin von bestimmten Voraussetzungen ab.2) Die Arbeitnehmerin, der ein Dienstfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen worden ist, darf dieses auch während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots weiternutzen.3) Auch eine ohne Zustimmung der zuständigen Behörde ausgesprochene und damit offensichtlich unwirksame Kündigung gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin berechtigt den Arbeitgeber nicht, das auch zur Privatnutzung überlassene Dienstfahrzeug heraus zu verlangen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2014 in Sachen15 Ca 3003/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.