Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 11.03.2014 - 2 Ca 1313/13 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
Der am 04.12.1968 geborene, ledige und einem Kind gegenüber unterhaltspflichtige Kläger ist seit dem 07.08.1985 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten mit einem regelmäßigen Bruttomonatseinkommen von 2.103,56 € und einer Arbeitszeit von 36 Stunden pro Woche beschäftigt. Bei der Beklagten, die ständig weit mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, ist ein Betriebsrat gewählt.
Seit dem Jahre 2010 weist der Kläger folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten, Entgeltfortzahlungskosten sowie Diagnosen auf:
"...2010
11.02.2010 11.02.2010 0,9 83,85 € 164,00 DM Magen-Darmgrippe
12.02.2010 12.02.2010 1,0 93,60 € 183,07 DM Magen-Darmgrippe
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