Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 04. Dezember 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch des Klägers.
Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Kläger war auf der Grundlage des freien-Mitarbeiter-Vertrages vom 19. Juli 2010 (Bl. 5-8 der Akten) als freier Mitarbeiter bei dem Beklagten gegen "eine monatliche Nettovergütung von Euro 1050 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer" beschäftigt. Er hat die Auffassung vertreten, diese Vertragsbeziehung sei rechtlich als Arbeitsverhältnis zu bewerten.
Wegen der Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts, des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der Entscheidung des Arbeitsgerichts (Bl. 430-431 der Akten) Bezug genommen.
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