LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.08.2014
16 Sa 142/14
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 04.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 143/13

Darlegungs- und Beweislast bei einer Vergütungsklage des Arbeitnehmers

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.08.2014 - Aktenzeichen 16 Sa 142/14

DRsp Nr. 2015/3974

Darlegungs- und Beweislast bei einer Vergütungsklage des Arbeitnehmers

Verlangt der Arbeitnehmer gem. § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er darzulegen und - im Bestreitensfall - zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet oder einer der Tatbestände vorgelegen hat, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 04. Dezember 2013 - 2 Ca 143/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch des Klägers.

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Kläger war auf der Grundlage des freien-Mitarbeiter-Vertrages vom 19. Juli 2010 (Bl. 5-8 der Akten) als freier Mitarbeiter bei dem Beklagten gegen "eine monatliche Nettovergütung von Euro 1050 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer" beschäftigt. Er hat die Auffassung vertreten, diese Vertragsbeziehung sei rechtlich als Arbeitsverhältnis zu bewerten.

Wegen der Einzelheiten des unstreitigen Sachverhalts, des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der Entscheidung des Arbeitsgerichts (Bl. 430-431 der Akten) Bezug genommen.