I. Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a. d. H. vom 04.06.2009 - 1 Ca 840/08 - werden zurückgewiesen.
II. Der Tenor zu I. des angefochtenen Urteils wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
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