LAG Köln, vom 02.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 129/19
ArbG Köln, vom 15.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4584/18
Charakteristika eines ArbeitsverhältnissesBeurteilungsspielraum der TatsachengerichteArbeitnehmerstatus eines Sportfotografen
BAG, Urteil vom 30.11.2021 - Aktenzeichen 9 AZR 145/21
DRsp Nr. 2022/5051
Charakteristika eines ArbeitsverhältnissesBeurteilungsspielraum der TatsachengerichteArbeitnehmerstatus eines Sportfotografen
Orientierungssätze:1. Soweit § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, eine Gesamtbetrachtung aller Umstände anordnet, haben die Gerichte für Arbeitssachen bei ihrer Entscheidung verfassungsrechtlichen Wertungen Rechnung zu tragen. Ist der dienstberechtigte Träger des Grundrechts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), kann dies als ein weiterer Umstand iSd. § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB zu würdigen sein (Rn. 36). Ein grundsätzlicher Bedarf an Beschäftigung in freier Mitarbeit kann aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bei den redaktionell verantwortlichen Mitarbeitern bestehen (Rd. 37).
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