BVerwG - Beschluß vom 11.03.1982 (6 P 8.80) - DRsp Nr. 1996/28041
BVerwG, Beschluß vom 11.03.1982 - Aktenzeichen 6 P 8.80
DRsp Nr. 1996/28041
»1. Der Begriff der "Personalangelegenheiten" in § 14 Abs. 3BPersVG ist mit dem in anderen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes wortgleich verwandten Begriff identisch und umfaßt nur die in § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1BPersVG aufgezählten Angelegenheiten.2. Beschäftigte, die zur Abgabe dienstlicher Beurteilungen und zur Erteilung von Urlaub und Dienstbefreiung befugt sind, sind in den Personalrat ihrer Dienststelle wählbar.«