BVerwG - Beschluß vom 10.05.1982 (6 P 40.80) - DRsp Nr. 1996/28066
BVerwG, Beschluß vom 10.05.1982 - Aktenzeichen 6 P 40.80
DRsp Nr. 1996/28066
»Die Anfechtung der Wahl des Personalrats erstreckt sich, ohne daß es eines besonderen Antrages bedarf, auf die Wahl der Soldatenvertreter.Der Anschluß von Beschäftigten einer Gruppe, die keine Vertretung erhält, an eine andere Gruppe bleibt bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.«