BVerwG - Beschluß vom 01.03.1984 (6 P 36.83) - DRsp Nr. 1996/28226
BVerwG, Beschluß vom 01.03.1984 - Aktenzeichen 6 P 36.83
DRsp Nr. 1996/28226
»Bei Wahlvorschlägen, die, nachdem sie gemäß § 10 Abs. 5BPersVWO "nachgebessert" worden sind, erneut von vorschlagsberechtigten Beschäftigten unterschrieben sind, die mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet haben, muß der Wahlvorstand nicht nochmals nach § 10 Abs. 4BPersVWO verfahren, sondern er muß sie als ungültig zurückgeben.«