BVerwG - 25.08.1988 (6 P 36.85) - DRsp Nr. 1992/5269
BVerwG, vom 25.08.1988 - Aktenzeichen 6 P 36.85
DRsp Nr. 1992/5269
a-d. Begriff der mitbestimmungspflichtigen Einstellung (Abs. 1 Nr. 1);(b-d) keine Mitbestimmungsrecht für die Wiederaufnahme der Tätigkeit nach einer Kündigung (Entlassung)(b) nach gerichtlicher Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung;(c-d) bei Abschluß eines die Kündigungswirkungen beseitigenden arbeitsgerichtlichen Vergleichs;(d) anders im Falle vereinbarter Übertragung einer anderen Tätigkeit (Mitbestimmungsrecht nach Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3).