BVerwG - 20.07.1984 (7 C 28.83) - DRsp Nr. 1992/5789
BVerwG, vom 20.07.1984 - Aktenzeichen 7 C 28.83
DRsp Nr. 1992/5789
Widerspruch gegen einen Bescheid der Industrie- und Handelskammer (IHK) über das Nichtbestehen einer (hier: Fortbildungs-)Prüfung:(b) Zuständigkeit der IHK (nicht: der Aufsichtsbehörde) für den Erlaß des Widerspruchsbescheides;(c-d) Entscheidung über den Widerspruch(c) durch die Geschäftsführung der IHK, hingegen Ä mangels gesetzlicher Zuweisung Ä nicht durch den Prüfungsausschuß;(d) unter Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nur auf Rechtmäßigkeit, also ohne eigene inhaltliche Beurteilung und Bewertung der Prüfungsleistungen.
Normenkette:
BerBildG §§ 34 ff., § 46 Abs.1, § 75;
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