Die Klägerin war als Handelsvertreterin für die Beklagte tätig. Sie betreute u.a. folgende Kunden: Militärische Duty-Free-Abnehmer, zivile Duty-Free-Organisationen im Ausland, Fluggesellschaften und deren Zulieferer, eine Firma in Süd-Korea sowie Kunden in Afrika und Indien.
In § 4 des Handelsvertretervertrages heißt es, dass die Klägerin ihre Vermittlungstätigkeit weitgehend vom Büro ihres Geschäftsführers in F............. aus betreibt. Seit dem Jahre 1998 ist der Geschäftsführer der Klägerin im Einverständnis der Beklagten von einem Büro in Luxemburg aus tätig.
Mit Schreiben vom 1. Januar 2000 teilte der Geschäftsführer der Klägerin der Beklagten mit, er sei nach M...... in Spanien umgezogen. Dies nahm die Beklagte zum Anlass, mit Schreiben vom 17. Januar 2000 den Handelsvertretervertrag fristlos zu kündigen.
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