Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 12. Juni 2013 -
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob und in welcher Höhe die Beklagte als Bürgin für Urlaubskassenbeiträge eines Nachunternehmers in der Zeit von Oktober 2007 bis Februar 2008 einzustehen hat.
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