Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.07.2019 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, den am 30.11.2018 dem Kläger erteilten Buchauszug (Bl. 174 GA) bezüglich sämtlicher vom Kläger eingereichten und betreuten Geschäfte betreffend Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung aus dem Zeitraum vom 31.05.2009 bis zum 31.05.2017 um Angaben zu der Höhe der Versicherungssumme zum 31.05.2017 zu ergänzen.
Weiter wird die Beklagte verurteilt, den am 30.11.2018 dem Kläger erteilten Buchauszug (Bl. 174 GA) bezüglich sämtlicher von Herrn A und dessen Struktur eingereichten Geschäfte betreffend Lebensversicherungsverträgen mit Dynamisierung aus dem Zeitraum vom 31.05.2009 bis zum 31.05.2017 um Angaben zu der Höhe der Versicherungssumme zum 31.05.2017 zu ergänzen.
Im Übrigen wird die Klage bezüglich des Klageantrages zu 1. abgewiesen.
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