I.
Auf die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.08.2006 -
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Anspruch auf Zahlung eines Bonus für das Jahr 2004 in der von ihm geltend gemachten Höhe von 2.490,10 € brutto sowie eine Sonderzahlung für das Jahr 2005 in Höhe von 8.589,75 € brutto zusteht.
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