Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 04.07.2012 -
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich des Klageantrags Ziff. 1 bezogen auf die Auskunftserteilung über die zur Bestimmung der variablen Vergütung für die Geschäftsjahre 2008 und 2011 maßgeblichen Faktoren erledigt ist.
2.Im Übrigen wird die Klage insgesamt abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 5/7 und die Beklagte zu 2/7.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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