Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 04.03.2009, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.972,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2009 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten eine Bonuszahlung sowie um die Wirksamkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung.
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