Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger, dem mit Schreiben vom 14.03. zum 15.04.2005 von der Beklagten gekündigt worden ist, Lohnansprüche für den Zeitraum 16.04. bis einschließlich 15.06.2005 zustehen, wobei die Höhe der Forderung unstreitig ist.
Zur weiteren Darstellung wird auf den Tatbestand des arbeitsgerichtlichen Urteils vom 16.12.2005 (Bl. 46 bis 52 d. A.) Bezug genommen.
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