1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 06.05.2008 - Az.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifvertragliche Zahlungsansprüche.
Die 59 Jahre alte Klägerin ist seit dem 09.04.1970 bei der Beklagten als Maschinenarbeiterin beschäftigt. Sie ist Mitglied der IG Metall. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen in T. ansässiges Unternehmen der Metall verarbeitenden Industrie. Sie stellt mit etwa 90 Arbeitnehmern Türbänder und Türscharniere her.
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