Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines Flugkapitäns zur willkürlichen Bestimmung des für die Kündigungsschutzklage örtlich zuständigen Arbeitsgerichts
LAG Köln, Beschluss vom 17.08.2010 - Aktenzeichen 1 SHa 13/10
DRsp Nr. 2010/16521
Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen; unsubstantiierte Darlegungen eines Flugkapitäns zur willkürlichen Bestimmung des für die Kündigungsschutzklage örtlich zuständigen Arbeitsgerichts
1. Unter Berücksichtigung der Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3GG) kann die gesetzlich angeordnete Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen im Wege richterrechtlicher Rechtsfortbildung bei Verfassungsverstößen, etwa bei Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder Art. 103 Abs. 1GG entfallen.2. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung führt nur zu einem "error in procedendo", der noch nicht ausreicht, einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu begründen.3. Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufgrund willkürlicher Rechtsanwendung liegt vor, wenn eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder in krasser Weise missdeutet wird (im Anschluss an BVerfG v. 1.10.2009 - 1 BvR 1969/09 -).
Tenor
Das Arbeitsgericht München wird als zuständiges Gericht bestimmt.